Unser eingereichter Einwohnerantrag wurde vom Gemeinderat für unzulässig erklärt. Die Begründung kann man nachfolgend der Beschlussvorlage entnehmen. Gemäß Kommunalwahlgesetz stehen den Vertrauenspersonen die den Antrag rechtlich vertreten, verschiedene Rechtsmöglichkeiten jetzt offen. Wir werden diese prüfen.